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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen der Trainingsprogramme liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Böhm Training & Beteiligungen zu Grunde. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Böhm Training & Beteiligungen behält sich vor, Trainingsinhalte entsprechend den Markterfordernissen zu gestalten und anzupassen.

 

2. Anmeldung und Anmeldebestätigung

Eine Anmeldung zu den Trainings ist telefonisch oder schriftlich erforderlich.

Am besten per Mail.

 

3. Termine und Fristen 

Soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt, sind die Trainingstermine verbindlich, wenn sie von Böhm Training & Beteiligungen schriftlich bestätigt wurden. Böhm Training & Beteiligungen behält sich vor, offene Trainings bis spätestens 10 Tage vor Beginn abzusagen. Böhm Training & Beteiligungen teilt diese Trainingsabsage unverzüglich mit und nimmt auf Wunsche eine Umbuchung auf einen späteren Termin vor.

 

4. Trainings beim Auftraggeber

Wird die Durchführung eines Trainings in den Geschäftsräumen des Auftraggebers vereinbart, so sorgt der Auftraggeber – nach Absprache mit Böhm Training & Beteiligungen – auf eigene Kosten für einen geeigneten Raum sowie für etwa benötigte Hilfsmittel. Die Reisekosten und Spesen des Referenten sind (falls nicht anders abgesprochen) in den Kursgebühren nicht enthalten Übernachtungskosten werden in Höhe des tatsächlichen Aufwands berechnet. Die Durchführung eines solchen Trainings zu dem bestätigten Termin ist von der Zahl der Teilnehmer unabhängig.

 

5. Rücktritt / Stornierung

Absagen müssen in schriftlicher Form bei Böhm Training & Beteiligungen eingehen. Bis 10 Tage vor Trainingsbeginn werden 25 % der Trainingsgebühr berechnet. Bis 5 Tage vor Trainingsbeginn werden 50 % der Trainingsgebühr berechnet. Nach diesem Zeitpunkt ist die Trainingsgebühr in voller Höhe fällig. Böhm Training & Beteiligungen behält sich die Absage des Trainings oder Workshops, z.B. bei Ausfall eines Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, vor. In jedem Fall ist Böhm Training & Beteiligungen bemüht, dem Auftraggeber Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der Absage eines Trainings wird eine bereits gezahlte Trainingsgebühr umgehend erstattet. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Storno- und Rücktrittserklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. 

 

6. Nutzungsrechte / Urheberrechte

Die Arbeitsunterlagen von Böhm Training & Beteiligungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nichts auszugsweise – ohne Einwilligung von Böhm Training & Beteiligungen reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. Böhm Training & Beteiligungen stellt die Arbeitsunterlagen exklusiv den Trainingsteilnehmern zur Verfügung.

 

7. Trainingsgebühren

Es gelten die Trainingstagessätze, wie im Angebot vereinbart. Rechnungen werden nach Durchführung erstellt. Die Trainingsgebühr ist nach Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen zu erstatten. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und per Überweisung zahlbar. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

8. Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug Zinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz und soweit er kein Verbraucher ist, 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind des Weiteren berechtigt, zur Beitreibung unserer Forderungen ein Inkassobüro zu beauftragen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Trainings oder Seminare nur gegen Vorauszahlung auszuführen, oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Leistungsort ist der Veranstaltungsort. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist Gerichtsstand Würzburg. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht.

 

10. Datenschutzhinweis

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir – ausschließlich zu den Geschäftszwecken - ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben. In diesem Zusammenhang können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Rechnungsdaten und nicht termingerechte Zahlungen durch den Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden. Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlungen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Überprüfung zu verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehenden Empfehlungen sind unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewendet werden.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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